MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Ländererlass zur neuen Erbschaftsteuer

Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht ...mehr

Pflegefreibetrag für Kinder

Niedrigere Erbschaftsteuer für Pflegeleistungen ...mehr

Beiträge an österreichische Versorgungskassen

Finanzgericht stellt Beiträge steuerfrei ...mehr

Ehrenamtliche Tätigkeiten

BFH stellt Ehrenämter umsatzsteuerfrei ...mehr

Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten

Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte. ...mehr

Steuerfallen bei Vermietung durch GmbH

Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet. ...mehr

Abwasser und Abfall bleibt steuerfrei

Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden ...mehr

Beiträge an österreichische Versorgungskassen

Illustration

Ausgaben für Zukunftssicherung

Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind nach § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Diese Regelung gilt nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) München (Urteil vom 31.3.2017, 13 K 2270/15) auch für Beitragszahlungen nach dem österreichischen „Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz” (BMSVG).

Grenzgänger

Diese Entscheidung betrifft Grenzgänger, die ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen und ihren Arbeitsplatz in Österreich beibehalten. Nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Deutschland zu. Das deutsche Finanzamt unterwarf auch die Leistungen, die der österreichische Arbeitgeber nach dem BMSVG zahlte (1,53 % des Bruttolohns), der Steuerpflicht.

Urteil FG München

Das Finanzgericht (FG) München sah die Beitragszahlungen als Zukunftssicherungsleistung an. Denn nach dem BMSVG würde es auf jeden Fall zu einer Auszahlung der Beiträge in das Vermögen des Arbeitnehmers kommen, auch im Todesfall. Dadurch ist ein „unentziehbarer Rechtsanspruch im Vermögen des Arbeitnehmers“ entstanden, so das Gericht. Auch sei der österreichische Arbeitgeber zu diesen Leistungen gesetzlich verpflichtet. Daher sind die Zahlungen steuerfrei zu stellen.

Revision

Gegen dieses Urteil ist die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. BFH VI R 20/17).

Stand: 30. August 2017

Bild: ALDECAstudio - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20