Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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Weitreichende Änderungen im Zivilrecht
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Schreiben Spitzenverband der GKV
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Finanzämter helfen mit Steuerstundungen
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Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.
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Allgemeine Vorbeugemaßnahmen
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Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick
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Gesetzentwurf der Bundesregierung
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Einstellung der Website zum Jahresende
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Anpassung des BMF-Schreibens
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Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020
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Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
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Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
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ElsterFormular nur noch bis Jahresende
Elster-Portal
„Elster“ ist das elektronische Portal der Finanzverwaltung zur Erstellung und Abgabe elektronischer Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für den Bezug von Formularen aller Art. Die Vorgängerversion, „ElsterFormular“ bezeichnet, stellt die Finanzverwaltung zum Jahresende ein. Steuerpflichtige können dieses Portal letztmalig in diesem Jahr für Steuererklärungen und Anmeldungen des Jahres 2019 nutzen. Laufende Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2020) sowie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in „ElsterFormular“ erstellt werden. Nutzer des alten ElsterFormular-Portals sollten daher umgehend auf „Mein Elster“ (www.elster.de) umstellen.
Datenexport
Steuerpflichtige, die bislang noch „ElsterFormular“ nutzen, können ihre Steuerdaten zu „Mein Elster“ oder zu einer anderen Software exportieren. Damit müssen die bereits in „ElsterFormular“ erfassten Angaben nicht mehr neu in „Mein Elster“ eingegeben werden. Der Datenexport kann mit dem Menüpunkt „Export“ durchgeführt werden. Die Finanzverwaltung stellt hierzu Infovideos zur Verfügung unter www.elster.de/eportal/infoseite/videos.
Stand: 30. März 2020
Bild: everythingpossible - stock.adobe.com
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