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Steuernews

Arbeitgeberleistungen zur Fußball-WM

Zuwendungen an Mitarbeiter während der Fußball-WM richtig buchen ...mehr

Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Aufgabe der Vermietungsabsicht bei Veräußerung ...mehr

Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte

Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2026 ...mehr

Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen

BFH setzt Maßstab für Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil bei gemischten Schenkungen ...mehr

Tipp: Sonderausgaben für Berufsausbildung

Sonderausgabenabzug für Ausbildungs- und Studienkosten ...mehr

International: Besteuerung ausländischer Beteiligungsprämien

Anhängiges BFH-Verfahren zum Begriff „Einkunftsteile“ i. S. der Rückfallklausel § 50d EStG ...mehr

Versagung des Ausgabenabzugs in Zweifelsfällen

Wenn der Betriebsprüfer auf § 160 Abgabenordnung zurückgreift ...mehr

Eigentumsgarantie in Deutschland schützen

Bundesregierung setzt Vergesellschaftungsbestreben von Wohnungen Grenzen ...mehr

Eigentumsgarantie in Deutschland schützen

Reihenhäuser

Vergesellschaftung

Das Berliner Abgeordnetenhaus sorgte vor rund einem Vierteljahr mit einem Vergesellschaftungsrahmengesetz für Furore. Rechtsgrundlage für den umstrittenen Aktionsvorstoß ist der Artikel 15 Grundgesetz. Darin heißt es, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ können. 

Zeichen für Investitionssicherheit

Das umstrittene Berliner Gesetz sieht die Überführung von bis zu 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum vor. Die Bundesregierung kontert nun mit einer bundesrechtlichen Rahmenregelung zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde in der Sonderbauministerkonferenz im Juni 2026 gefasst.

Stand: 28. Juli 2026

Bild: ah_fotobox - stock.adobe.com

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