MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Arbeitgeberleistungen zur Fußball-WM

Zuwendungen an Mitarbeiter während der Fußball-WM richtig buchen ...mehr

Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Aufgabe der Vermietungsabsicht bei Veräußerung ...mehr

Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte

Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2026 ...mehr

Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen

BFH setzt Maßstab für Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil bei gemischten Schenkungen ...mehr

Tipp: Sonderausgaben für Berufsausbildung

Sonderausgabenabzug für Ausbildungs- und Studienkosten ...mehr

International: Besteuerung ausländischer Beteiligungsprämien

Anhängiges BFH-Verfahren zum Begriff „Einkunftsteile“ i. S. der Rückfallklausel § 50d EStG ...mehr

Versagung des Ausgabenabzugs in Zweifelsfällen

Wenn der Betriebsprüfer auf § 160 Abgabenordnung zurückgreift ...mehr

Eigentumsgarantie in Deutschland schützen

Bundesregierung setzt Vergesellschaftungsbestreben von Wohnungen Grenzen ...mehr

Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Häuser und Münzen

Der Fall

Dumm gelaufen für einen Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Immobilien hatte. Der Steuerpflichtige veräußerte ein Objekt. Im Kaufvertrag verpflichtete dieser sich zur Wiederinstandsetzung des Objekts, insbesondere zur Entrümpelung und Renovierung sowie zu regelmäßigen Mietzahlungen bis zur Wiedervermietung. Diese Aufwendungen wollte er als nachträgliche Werbungskosten im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte absetzen. 

Beschluss FG Bremen

Das Finanzgericht (FG) Bremen versagte jedoch wie das Finanzamt den Werbungskostenabzug, weil kein Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften mehr gegeben war (rechtskräftiger Beschluss v. 27.10.2025, I V 51/25). Nach Ansicht des FG reichte es für den Werbungskostenabzug bei den Vermietungseinkünften nicht aus, dass die Renovierungs- und Entrümpelungskosten aus der Vermietung des Objektes veranlasst waren. 

Besserer Weg

Der Steuerpflichtige hätte besser die Wohnung zunächst unter Beibehaltung der Vermietungsabsicht entrümpeln und renovieren und erst im zweiten Schritt die fertig renovierte Wohnung zum Kauf anbieten sollen. Im vorliegenden Fall wurde jedoch spätestens mit Abschluss des Kaufvertrages die Vermietungsabsicht aufgegeben.

Stand: 28. Juli 2026

Bild: Bnz - stock.adobe.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20