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Weihnachtsgeld und Mindestlohn

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Erbschaftsteuerreform beschlossen

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Ausgeschüttete Dividenden werden im Regelfall an der Quelle, das heißt beim Unternehmen selbst endbesteuert. ...mehr

Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

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Nicht jeder Arbeitnehmer hat 2016 seinen gesamten Jahresurlaub genommen. ...mehr

Steuerabzug für Unterhaltszahlungen

Der Abzug einer zumutbaren Belastung, wie dies bei außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall erfolgt, ist auf den Unterhaltshöchstbetrag nicht vorgesehen. ...mehr

Aufbewahrungsfristen

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Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

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Flexirentengesetz

Im Oktober 2016 hat der Bundestag das Flexirentengesetz beschlossen (vgl. Bundestag-Drucksache 18/9787, 18/10065, 18/10066). Ziel dieses Gesetzes ist u. a. die Verbesserung der Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst in der Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Hierzu soll der Hinzuverdienst stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.

Aufbesserung der Rentenansprüche

Bezieher von vorgezogenen Vollrenten wegen Alters sollen für die Zeit, für die sie weiter arbeiten, ihren Rentenanspruch erhöhen können. Das Gesetz sieht daher vor, dass Vollrentnerinnen und Vollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht künftig die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Dadurch können weitere Entgeltpunkte und damit ein höherer Rentenanspruch erworben werden.

Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung

Das Gesetz will außerdem die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver machen. So soll für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze der gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für fünf Jahre entfallen.

Stand: 29. November 2016

Bild: JPC-PROD - Fotolia.com

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