Erster Steuerprogressionsbericht des Bundeskabinetts
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Gesetzgeber entschärft Umkehr der Steuerschuldnerschaft
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Bewährte Tipps für die steueroptimale Bilanzerstellung
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Begründet eine natürliche Person einen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegt dies hierzulande der unbeschränkten Steuerpflicht.
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BMF-Schreiben vom 16.12.2014
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Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer auf ihre Eingangsumsätze als Vorsteuer geltend machen.
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Die unentgeltliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.
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Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ausgeschlossen.
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Mit Privatflugzeug auf Geschäftsreise
GmbH-Geschäftsführer scheitert mit Werbungskostenabzug
Der Fall
Ein Geschäftsführer nutzte sein Privatflugzeug in ca. 30 von insgesamt 111 Flugstunden für beruflich veranlasste Auswärtstermine. Als Begründung machte er Zeitersparnis, Terminnot und die Einsparung von Übernachtungskosten geltend. Die GmbH erstattete dem Geschäftsführer keine Kosten, weshalb er einen Werbungskostenabzug geltend machte.
Ohne Erfolg
Das Finanzgericht (FG) Hessen verneinte den Werbungskostenabzug in vollem Umfang (Art. v. 14.10.2014, Az. 4 K 781/12). Begründung: Der Geschäftsführer hätte das Flugzeug aus Freude am Fliegen und damit aus privaten Motiven verwendet. Das FG sah auch keinen geeigneten Aufteilungsmaßstab für eine Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung. Der Werbungskostenabzug scheiterte damit in vollem Umfang.
Stand: 25. Februar 2015
Bild: Carlos Santa Maria - Fotolia.com
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