MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Aus für den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)

Job-Card Elena: Ende der meist umstrittensten zentralen Datenspeicherung ...mehr

Prozesskosten steuerlich abziehbar

Zivilprozesskosten sind unabhängig vom Streitgegenstand als außergewöhnliche Belastung abziehbar ...mehr

Betriebswirtschaft: Working Capital

Das Working Capital als Gradmesser einer optimalen Finanzierung des Betriebs ...mehr

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Bundesfinanzministerium wendet Rechtsprechung nicht auf Selbstständige an. ...mehr

Betriebswirtschaft: Working Capital

Illustration

Anlage-/Umlaufvermögen:

Anlagevermögen ist alles, was dauernd dem Betrieb dient und nicht für den Handel und Verkauf bestimmt ist. Zum Umlaufvermögen gehört alles, was möglichst schnell umgesetzt werden soll, was verkauft oder verbraucht werden soll (Waren, Forderungen, Geldbestände usw.).

Optimale Finanzierung:

Was zum Anlage- und Umlaufvermögen zählt, ist dem Unternehmer im Regelfall bekannt. Doch ist das Anlage- und Umlaufvermögen im Betrieb optimal finanziert? Darüber machen sich nur wenige Unternehmer Gedanken. Findige amerikanische Betriebswirtschaftler haben hierzu einen Gradmesser entwickelt, das sogenannte Working Capital.

Berechnung:

Zur Berechnung des Working Capitals ist zuerst das Umlaufvermögen durch Addition aller Waren, Geldbestände, Forderungen etc. zu ermitteln. Von diesem Umlaufvermögen müssen dann alle kurzfristigen Fremdmittel wie z.B. die Lieferantenverbindlichkeiten oder die Kontokorrentkredite usw. abgezogen werden. Das Ergebnis ist dann das Working Capital.

Working Capital größer/gleich null:

Ein positives Working Capital oder zumindest eines von null signalisiert, dass das Unternehmen im finanziellen Gleichgewicht ist.

Working Capital negativ:

Ein negatives Working Capital deutet darauf hin, dass Teile des Anlagevermögens kurzfristig finanziert sind, was ein grober Verstoß gegen die goldenen Finanzierungsregeln ist.

Weil das kurzfristige Fremdkapital dann das Umlaufvermögen übersteigt, sollte sobald als möglich umgeschuldet werden.

Stand: 12. August 2011

Bild: webdata - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20