MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Datenaustausch 2026

Neues BMF-Schreiben zum ELStAM-Einbezug privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab 1.1.2026 ...mehr

Bodenrichtwerte

BFH entscheidet über die für die Berechnung des Bodenrichtwertes maßgebliche Geschossflächenzahl ...mehr

Förderkompass 2025

BAFA veröffentlicht Übersicht über Förderprogramme 2025 ...mehr

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

BFH setzt strenge Maßstäbe an Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer ...mehr

Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs

Wann Schüler im Ferienjob der Sozialversicherungspflicht unterliegen ...mehr

Höhere Meldeschwellen bei Auslandszahlungen

Aktuelle Änderungen zum 1.1.2025 durch die Bürokratieentlastungsverordnung ...mehr

Elektronische Beurkundungen

Neue Bundesregierung will sogenannte „Medienbrüche“ verhindern ...mehr

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfer trieben in 2024 Mehrsteuern von € 1,63 Mrd. ein ...mehr

Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht

Ältere Person mit Schlüssel in der Hand

Der Begünstigungstransfer

Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gibt es eine Reihe von steuerbegünstigtem Vermögen. Dazu zählen Betriebsvermögen, diverse Kunstgegenstände, ein Mietwohngrundstück oder das Familienwohnheim. Wird steuerbegünstigtes Vermögen vererbt und ist der Empfänger des Vermögens eine Erbengemeinschaft, so tritt hinsichtlich der Steuerbegünstigungen ein sogenannter Begünstigungstransfer ein. Das heißt, die Steuerbegünstigung für das betreffende Erbvermögen geht auf denjenigen Miterben aus der Erbengemeinschaft über, der die begünstigten Vermögenswerte im Rahmen der Nachlassteilung erhält.

Strenge Voraussetzungen

Die Bundesfinanzhof-Rechtsprechung setzt strenge Maßstäbe an den Begünstigungstransfer. Die steuerfreie Übertragung eines Familienwohnheims im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zwischen dem überlebenden Ehegatten und den übrigen Erben (Abkömmlinge), indem beispielsweise der überlebende Ehegatte in das Familienwohnheim einzieht und dieses zur Gänze gegen Vermögensausgleich übernimmt, wird nach der BFH-Rechtsprechung nur dann erreicht, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs noch ein innerer Zusammenhang mit dem Erbfall besteht (Urteil vom 15.5.2024 II R 12/21). Erfolgt die Nachlassteilung und in diesem Zusammenhang die Übertragung steuerbegünstigten Vermögens auf einen Erben gegen nicht begünstigtes Vermögen aufgrund einer neu gefassten Willensbildung der Erbengemeinschaft, die den Nachlass zunächst für längere Zeit ungeteilt weitergeführt hat, steht diese neu gefasste Willensbildung nicht mehr im Rahmen der Nachlassteilung. Die Finanzverwaltung dürfte in solchen Fällen einen Begünstigungstransfer verneinen.

Sechs-Monats-Frist

Der Übergang der Steuerbegünstigung für das Erbvermögen ist nur dann gewährleistet, wenn die Übertragung im inneren Zusammenhang mit dem Erbfall erfolgt ist. Ein solcher innerer Zusammenhang wird im Allgemeinen bei einer Erbauseinandersetzung innerhalb der ersten sechs Monate ohne Weiteres angenommen. Dauert die Erbauseinandersetzung voraussichtlich länger, sollte von den Miterbinnen und Miterben möglichst zeitnah ein Erbauseinandersetzungsvertrag verfasst werden, der entsprechend zu dokumentieren ist. Der Beschluss muss zum Inhalt haben, dass sich die Erbengemeinschaft auflösen und auseinandersetzen will. In dem Erbauseinandersetzungsvertrag sollte der Grund genannt sein, warum die Erbauseinandersetzung voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: Liana - stock.adobe.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20