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Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet

Hohe Abschreibungen für E-Fahrzeuge und sonstige Wirtschaftsgüter ...mehr

Schwarzarbeitsbekämpfung

Neues Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung soll Finanzkontrollen effektiver machen ...mehr

Mindestlohn 2026/2027

Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2026 und 1.1.2027 ...mehr

Der betriebswirtschaftliche Deckungsbeitrag

Kostenoptimale Rabattberechnung mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung ...mehr

Betriebsaufspaltung

Steuerfallen bei Betriebsaufspaltungen vermeiden ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

Auch die VAE melden Kontodaten an deutsche Finanzbehörden ...mehr

Neue KfW-ERP-Förderprogramme 2025

Neue KfW-Förderprogramme für Mittelständler ...mehr

Steuerzahler-Gedenktag

Seit dem 13.7.2025 arbeiten Steuerzahler für die eigene Tasche ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

Kontoauszüge

Automatischer Informationsaustausch

Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten wurde 2017 eingeführt. Erstmals zum 30.9.2017 meldeten – damals nur 50 Staaten – Kontoinformationen deutscher Kontoinhaberinnen und -inhaber an die deutschen Finanzbehörden. Mit Schreiben vom 3.6.2025 (IV D 3 - S 1315/00304/070/025) hat das Bundesfinanzministerium eine neue und aktuelle Staatenaustauschliste 2025 bekannt gegeben. Die Zahl der Meldestaaten ist zwischenzeitlich auf 115 gestiegen. Unter anderem übermitteln die Vereinigten Arabischen Emirate und Dubai sowie ehemalige Steueroasen wie Vanuatu oder die bekannten Karibikinseln Bahamas, Barbados sowie die Cayman Islands zum 30.9.2025 Kontodaten an die deutschen Finanzbehörden.

Meldedaten

Die Meldepflichten umfassen die persönlichen Daten der meldepflichtigen Person wie Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer bzw. Geburtsdatum und Geburtsort, die Kontonummer sowie den Namen des meldenden Finanzinstituts sowie den Kontosaldo oder -wert. Bei Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wird neben der Policennummer der Barwert oder Rückkaufwert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres gemeldet. Für Verwirrung sorgt in der Praxis oft, dass bei Gemeinschaftskonten Bruttoerlöse zweimal gemeldet werden und dass die Meldebeträge in US-Dollar umgerechnet werden, sodass sich diverse Differenzen bereits aus der Währungsumrechnung ergeben.

Stand: 26. August 2025

Bild: nmann77 - stock.adobe.com

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