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Steuernews

Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026

Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00 ...mehr

Digitale Steuerbescheide

Elektronische Steuerbescheide als Regel, Papierform als Ausnahme ...mehr

Rechtskreistrennung entfällt ab 2026

Beitragsmeldungen für Beschäftigte in alten und neuen Bundesländern ohne Rechtskreiszeichen ...mehr

Fehler vermeiden bei der Gewinnermittlung

Buchführungsfehler vermeiden und auf ordnungsgemäße Buchführungsbelege achten ...mehr

Vermögensverluste aus Trickbetrug

Geschädigte von Trickbetrügern können Schäden nicht steuerlich geltend machen ...mehr

Ausländische SV-Globalbeiträge

BMF veröffentlicht Aufteilungsprozentsätze ab 2026 ...mehr

Steuerfahndungsstatistik

2024 über 50.000 Strafverfahren und 5.900 Bußgeldverfahren ...mehr

Vervielfältiger 2026

Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026 ...mehr

Rechtskreistrennung entfällt ab 2026

Zwei kleine Figuren stehend auf Geldscheine umringt von Münzen

Bisherige Regelung

Bislang mussten in den Meldungen und Beitragsnachweisen zur Sozialversicherung Rechtskreiszeichen für Ost und West angegeben werden. Hintergrund dafür waren unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten und neuen Bundesländern. Die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen sind bereits zum 1.1.2025 weggefallen, sodass bereits im letzten Jahr die Pflicht zur Angabe von Rechtskreiszeichen bei den Meldungen entfallen ist. Bei den Beitragsnachweisen war bis Jahresende 2025 allerdings noch eine Rechtskreistrennung erforderlich.

Neu ab 2026

Ab Januar 2026 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nun auch in den Nachweisen zur Abrechnung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für ihre Beschäftigten kein Rechtskreiszeichen mehr setzen. Stattdessen können die Beiträge für Beschäftigte in den alten und den neuen Bundesländern zusammen gemeldet werden.

Rückwirkende Anwendung

Der Wegfall der Rechtskreiszeichen gilt rückwirkend. Das heißt, auch wenn im Januar 2026 nachzuweisende Beiträge für das Vorjahr 2025 gemeldet werden, ist keine Rechtskreistrennung mehr erforderlich.

Stand: 21. Dezember 2025

Bild: PhotographyByMK - stock.adobe.com

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