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Vorsteuerabzug auch ohne Nachweise?

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Benzinkosten trotz 1 %-Methode absetzen

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Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

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Abbau der kalten Progression

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Erster Steuerprogressionsbericht des Bundeskabinetts

Kalte Progression

Als kalte Progression wird jene Einkommensteuermehrbelastung bezeichnet, die dadurch entsteht, dass die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nicht an die Inflationsraten angepasst werden. Die Einkommensteuern steigen mit zunehmendem Einkommen, obwohl ein Teil der Einkommenssteigerungen durch die Inflation aufgebraucht wird. Ein erster Schritt wurde bereits mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression vollzogen. Darin wurde der Grundfreibetrag um 126 € auf 8.130 € (2013) bzw. 8.354 € (2014) erhöht.

Steuerprogressionsbericht

Das Bundeskabinett hat am 28.01.2015 den ersten Steuerprogressionsbericht veröffentlicht. Untersucht wurden die Auswirkungen der kalten Progression für die Jahre 2013 bis 2016. Für die Berechnungen wurde das Fraunhofer-Institut beauftragt. Laut den Berechnungen würde sich für die Steuerpflichtigen im Jahr 2015 durch die kalte Progression im Durchschnitt eine jährliche steuerliche Belastung von nur 17 € ergeben, 2016 von 20 €.

Diese Zahlen unterstellen allerdings eine Inflationsrate von nur 1 %. Bei einer Inflationsrate von 2 % wären es für 2015 73 € und für 2016 78 €. Insgesamt errechnete das Fraunhofer-Institut eine Auswirkung von weniger als 1 Mrd. € für die Jahre 2015 und 2016. Bei einer Inflationsrate von 2 % errechnete das Institut eine Progressionswirkung von 3 Mrd. €.

Kritik

Der Bund der Steuerzahler hat allerdings andere Zahlen errechnet und fordert eine Überarbeitung des Steuerprogressionsberichts. Der Steuerzahlerbund errechnete eine Mehrbelastung für 2015 von rund 200 € für den durchschnittlichen Steuerzahler. Dabei geht der Steuerzahlerbund vom Basisjahr 2010 aus (dem Jahr der letzten Anpassung des Einkommensteuertarifes). Das Bundeskabinett legte hingegen das Basisjahr 2013 zugrunde.

Stand: 25. Februar 2015

Bild: Rüdiger Jahnke - Fotolia.com

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