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Steuernews

Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet

Hohe Abschreibungen für E-Fahrzeuge und sonstige Wirtschaftsgüter ...mehr

Schwarzarbeitsbekämpfung

Neues Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung soll Finanzkontrollen effektiver machen ...mehr

Mindestlohn 2026/2027

Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2026 und 1.1.2027 ...mehr

Der betriebswirtschaftliche Deckungsbeitrag

Kostenoptimale Rabattberechnung mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung ...mehr

Betriebsaufspaltung

Steuerfallen bei Betriebsaufspaltungen vermeiden ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

Auch die VAE melden Kontodaten an deutsche Finanzbehörden ...mehr

Neue KfW-ERP-Förderprogramme 2025

Neue KfW-Förderprogramme für Mittelständler ...mehr

Steuerzahler-Gedenktag

Seit dem 13.7.2025 arbeiten Steuerzahler für die eigene Tasche ...mehr

Mindestlohn 2026/2027

Holzwürfel mit Mindestlohn

Mindestlohn

Seit nunmehr zehn Jahren (seit dem 1.1.2015) gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Der erste Mindestlohn betrug damals € 8,50 pro Stunde und wurde seither kontinuierlich erhöht. Seit dem 1.1.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn € 12,82 brutto je Zeitstunde. Für die kommenden Jahre wurden weitere Erhöhungen beschlossen, und zwar zum 1.1.2026 auf € 13,90 und zum 1.1.2027 auf € 14,60 je Zeitstunde.

Statistik

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein und von der Erhöhung 2027 sollen maximal 8,3 Mio. Jobs profitieren. Überdurchschnittlich häufig profitieren Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verbucht mit 22 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs (Destatis Pressemitteilung vom 14.7.2025).

Ausnahmen

Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei Langzeitarbeitslosen ist der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten nach der Beschäftigungsaufnahme nicht anzuwenden.

Stand: 26. August 2025

Bild: Frank H. - stock.adobe.com

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