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Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet

Hohe Abschreibungen für E-Fahrzeuge und sonstige Wirtschaftsgüter ...mehr

Schwarzarbeitsbekämpfung

Neues Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung soll Finanzkontrollen effektiver machen ...mehr

Mindestlohn 2026/2027

Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2026 und 1.1.2027 ...mehr

Der betriebswirtschaftliche Deckungsbeitrag

Kostenoptimale Rabattberechnung mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung ...mehr

Betriebsaufspaltung

Steuerfallen bei Betriebsaufspaltungen vermeiden ...mehr

Automatischer Informationsaustausch

Auch die VAE melden Kontodaten an deutsche Finanzbehörden ...mehr

Neue KfW-ERP-Förderprogramme 2025

Neue KfW-Förderprogramme für Mittelständler ...mehr

Steuerzahler-Gedenktag

Seit dem 13.7.2025 arbeiten Steuerzahler für die eigene Tasche ...mehr

Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet

Zahnräder über Schriftzug GESETZ VERABSCHIEDET

Hohe degressive Abschreibung

Das als „Investitionsbooster“ bezeichnete „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wurde am 18.7.2025 im Bundesgesetzblatt I Nr. 161 verkündet und trat zu diesem Zeitpunkt in Kraft. Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in dreifacher Höhe der linearen Abschreibung. Damit enthält das neue Steueränderungsgesetz den bisher höchsten Abschreibesatz. Die neue Abschreibung gilt für Wirtschaftsgüter, die in der Zeit vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 angeschafft worden sind, und löst die zum 31.12.2024 ausgelaufene zweifache degressive Abschreibung ab.

Elektrofahrzeuge

Nach dem neuen § 7 Abs. 2a Einkommensteuergesetz (EStG) können Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge (keine Hybridelektrofahrzeuge), die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft werden, im Anschaffungsjahr bereits bis zu 75 %, im ersten darauffolgenden Jahr mit 10 %, im zweiten und dritten darauffolgenden Jahr mit jeweils 5 %, im vierten darauffolgenden Jahr mit 3 % und im fünften darauffolgenden Jahr mit 2 % abgeschrieben werden. Außerdem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung auf € 100.000,00 angehoben.

Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Das neue Gesetz sieht außerdem eine stufenweise Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes um jährlich ein Prozent von aktuell 15 % auf – in 2032 – 10 % des zu versteuernden Einkommens vor.

Forschungszulage

Der Artikel 3 des Gesetzes tritt ab dem 1.1.2026 in Kraft und sieht eine Erhöhung der Forschungszulagen vor.

Stand: 26. August 2025

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

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