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Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet

Bundestag und Bundesrat haben am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. ...mehr

Firmenfitnessverträge

Angebote von Fitnesscentern, die nicht auf berufsbedingte Krankheiten ausgerichtet sind, sind nicht begünstigt. ...mehr

Umwidmung

Finanzgericht legt Abschreibungsregelung fest ...mehr

Unternehmenswert im Zugewinnausgleich

Bundesgerichtshof: Auch immaterielle Werte eines Unternehmens erhöhen bei einer Scheidung den Zugewinn ...mehr

Firmenfitnessverträge

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Betriebliche Gesundheitsförderung:

Ein Arbeitgeber bot seinen Beschäftigten verbilligte Firmenfitnessverträge an. Interessierte Arbeitnehmer konnten so in einem bestimmten Fitnessstudio zu Vorzugskonditionen trainieren. Leider wurde übersehen, dass es sich dabei um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil handelte.

Das Urteil:

Das Finanzgericht (FG) Bremen bestätigte daher prompt die Ansicht der Finanzverwaltung und hat entschieden, dass diese Maßnahme nicht ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liege, da das Angebot des Fitnessstudios nicht darauf ausgerichtet war, berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden (Urt. v. 23.3.11, 1 K 150/09). Damit lag ein geldwerter Vorteil in Höhe der Differenz des Firmenrabattpreises und dem üblichen Beitragspreis abzüglich diverser üblicher Preisnachlässe des konkreten Anbieters vor.

Hinweis:

Gemäß § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes kann der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Gesamtbetrag von 500 € im Kalenderjahr für jeden Arbeitnehmer steuerfrei zur Verfügung stellen.

Stand: 12. Oktober 2011

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

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